Asphalt 2010 – Regelungen für Mischgut - Schicht

Die Überarbeitung der RVS mit Ausgabe 2007/2008 wurde aus vielen Gründen notwendig. Die Grundlagen der Asphaltregelwerke haben sich geändert.

Bild1.jpgEinerseits hat sich die Asphaltmischgutnormung verändert und anderseits war es erforderlich und sinnvoll neue etablierte Bauweisen aufzunehmen. Eine ganz wesentliche Vorgabe war die Einarbeitung aller Änderungen gemäß der ÖNORM EN 13108 Serie und die zeitgleiche Umsetzung der ÖNORM B358ff mit der dazugehörigen RVS. Die Zeitvorgabe für die Bearbeitung war mit 1,5 Jahren sehr eng vorgegeben.

Wir möchten mit diesem Artikel einen kurzen Einblick in die Art der Bearbeitung der umfangreichen Aufgabenstellungen und eine Übersicht zu den Inhalten der (neuen) RVS geben. Unsere Situation bei Beginn der Arbeiten zur Erstellung der RVS war mit einer "Dschungel-Situation" vergleichbar. Es musste schon vor Beginn der Arbeiten viel an Unterholz entfernt werden. Wir sind aber guter Dinge, dass die, an die Mitarbeiter gestellten Aufgaben bestens erfüllt wurden. Die Ausgabe der RVS  2010 sollte auf Grund der guten Basis bei der Bearbeitung und der daraus geschlossenen Kompromisse für mehrere Jahre so zur Verwendung stehen.

Die Bearbeitung:

Mit der Bearbeitung der RVS wurde von der Forschungsgesellschaft Straße, Schiene und Verkehr der "AA 06 Schichten aus Heißmischgut" beauftragt. Da die Aufgabenstellung betreffend die Überarbeitung aller, für Asphalt relevanten Richtlinien und Einarbeitung aller, aus den Produktnormen durchzuführenden Änderungen eine sehr umfangreiche Aufgabe darstellte, wurde eine innovative Lösung gewählt.
Die Bearbeitung der RVS wurde in 6 Arbeitskreisen aufgeteilt. Auf diese Weise wurde die Arbeit  auf eine breite Basis gestellt. Die Arbeitskreise waren paritätisch zusammengesetzt. Der Anteil von Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer war etwa gleich hoch. Der Hauptausschuss setzt sich aus den Leitern und seinen Stellvertretern der AK 1 bis 6 zusammen. In den einzelnen Arbeitskreisen wurde die Arbeit inhaltlich abgeschlossen. Der Hauptausschuss AA 06 hatte dann die Arbeit, die Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreise zusammenzuführen.

Bild2.jpgOrganigramm des AA 06 mit allen Arbeitskreisen:

Für das Asphaltmischgut, die Schicht sowie für die Prüfung und Abrechnung gelten folgende Regelwerke:

  • RVS 08.97.05 Anforderungen an Asphaltmischgut
  • RVS 08.16.01 Anforderungen an Asphaltschichten
  • RVS 11.03.21 Prüfung und Abrechnung


Bis dato hat es auch noch die RVS 11.03.22 "Abnahmeprüfung" und die RVS 08.16.08 "Ländlicher Straßenbau" gegeben. Mit der Bearbeitung und Überarbeitung der RVS  Ausgabe 2010 wurde eine Reduktion von fünf auf drei Regelwerke erreicht.

Für welchen Kreis an Anwendern hat die RVS eine Gültigkeit?

Bild3.jpgDie Anwender der RVS sind alle jene, die mit dem Asphaltstraßenbau in Österreich beschäftigt sind.
"Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr im Sinne dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen".
"Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden."

Nachstehend aus den RVS ein kurzer Einblick hinsichtlich der Veränderungen/Verbesserungen, die sich bei der Ausgabe 2010 im Unterschied zur Ausgabe 2007/2008 ergeben haben.

1.    RVS 08.97.05 – Anforderungen an Asphaltmischgut:
Ausgabe Februar 2010

Asphaltmischgut im Sinne dieser RVS ist in Asphaltmischanlagen herzustellen und gemäß den Vorgaben der RVS 08.16.01 einzubauen. Bei der Erarbeitung der RVS 08.97.05 wurde vom zuständigen Arbeitskreis 6 Wert darauf gelegt, ein gut lesbares Vorschriftenwerk zu erstellen. Ziel war es, einen Kompromiss zwischen einem Regelwerk und einem Lehrbuch zu finden. Als Beispiel für diese Vorgangsweise wird untenstehend die Tabelle 1 "Einteilung und Kennzeichnung von Asphaltmischgut" darstellt. Aus dieser Tabelle gehen alle möglichen  Mischgutsorten und deren Einsatzzweck hervor. Es sind alle zulässigen und gemäß der ÖNORM B 358ff empfohlenen Mischgutzusammensetzungen enthalten.

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In der letzten Spalte der Tabelle ist zusätzlich für alle Anwender noch eine Aussage über den Einsatzzweck als Schicht zu finden. Aus der Tatsache, dass es bei der Bezeichnung der Mischgutsorten in der Praxis noch einige Unklarheiten gegeben hat, wurden neue Bezeichnungen aufgenommen.

Ein Beispiel: Für die Mitarbeiter vom Auftraggeber und Auftragnehmer gab es für den Mischguttyp A5 bis zu sechs verschiedene Konzepte. Es waren die Mischgüter für die ländlichen Straßen und für die Bituminösen-Tragdeckschichten zusammengefasst. Die Bezeichnung bzw. Unterscheidung der Mischguttypen war schwer bis gar nicht umsetzbar. Weiteres war es auf Grund der Einarbeitung der Mischguttypen für den ländlichen Wegebau notwendig, den Mischguttyp A5 aufzuteilen. Es gibt in der RVS neu die Aufgliederung der Mischguttypen in A5 "sehr dichtes" Konzept und A6 "dichtes" Konzept. Somit kann die, für den Anwendungszweck entsprechende Mischgutsorte bestimmter ausgewählt werden.

Somit sind die neuen Bezeichnungen der Mischgutsorten mit

  • AC D deck, …, A5, …    Mischgut mit sehr dichtem Konzept – wie für den ländlichen Wegebau
  • AC D deck, …, A6, …    Mischgut mit dichtem Konzept – wie für den Einsatz als bituminöse Trag-Deckschicht

definiert.

Als weitere neue Sortenbezeichnung wurde die Bezeichnung AC D deck, …, A7, … eingeführt. Diese Mischgutbezeichnung ist für jene Mischgüter eingeführt und angedacht, welche als "anwendungsorientiert" zu titulieren sind.

Eine Bauweise die sich im täglichen Einsatz abzeichnet wurde neu aufgenommen. Die Bauweise der halbstarren Deckschichten. Die Bezeichnung des Traggerüstes ist in der RVS mit PA D, …, P4, … angeführt.

Bestandteil - Gesteinskörnung

Bei den Bestandteilen vom Asphaltmischgut waren im Regelwerk einige Anpassungen in Form von Neuerungen und Anpassungen bei den Bestandteilen Gestein, Bitumen und Ausbauasphalt vorzunehmen. Eine Änderung in den Gesteinskörnungsklassen war auf Grund der Tatsache, dass die ASFINAG am hochrangigen Straßennetz, im Deckenmischgut, auch Sand aus Hartsplitt (Anforderung an den Polierwert) seit Jahren ausschreibt, erforderlich. Zusätzlich zu den, bis dato bekannten Gesteinskörnungsklassen G1 bis G9 wurde die neue Gesteinskörnungsklasse GS aufgenommen. In den Anforderungen unterscheidet sich die Gesteinskörnungsklasse GS von der Gesteinskörnungsklasse G1 durch eine zusätzliche Anforderung an die Qualität der Feinanteile ausgedrückt durch den MBF – Wert und dem Polierwert am Sand PWS-F. Somit ist die Gesteinskörnungsklasse GS für die Anwendung im hochrangigen Straßennetz der ASFINAG ausgelegt.

Bitumen

Beim Bestandteil "Bitumen" war es notwendig die neuen ÖNORMEN und die daraus resultierenden Anforderungen aufzunehmen. Im Zuge dessen wurde für die Abnahmeprüfung die Überprüfung des 3-fachen RTFOT vom angelieferten Bitumen aufgenommen.

Für die Beurteilung der Alterung von Bitumen gemäß der ÖNORM B 3610 Straßenbaubitumen wird die Anforderung gegen Verhärtung festgelegt. Zur Beurteilung der Beständigkeit des Bitumens gegen Verhärtung ist die Prüfung gemäß ÖNORM EN 12607-1 mit der dreifachen Prüfdauer (3 x 75 min) durchzuführen. Die Probenahme hat bei der Anlieferung an die Mischanlage zu erfolgen beim Abpumpen vom Tankwagen in den Bitumentank. Als Merkmal für die Beurteilung wird der Anstieg des Erweichungspunktes mit Ring und Kugel (ERK) gemäß ÖNORM EN 1427 nach dreifach durchgeführtem RTFOT herangezogen.
Diese Anforderung gegen Verhärtung gilt lediglich zur Beurteilung von Straßenbaubitumen gemäß ÖNORM B 3610 im Anlieferzustand. Es stellt keine Anforderung an den Grenzwert für die Verhärtung des Bitumens nach einer bestimmten Liegedauer für das, aus Bohrkernen rückgewonnene Bitumen dar.

Ausbauasphalt als Bestandteil von Asphaltmischgut ist ein Material, dass immer öfter höchstwertig im Asphaltmischgut wieder verwendet wird. Aus diesem Grund wurde in der ÖNORM B 3580-1 die Verwendung und der Umgang mit Ausbauasphalt neu geregelt und in die RVS eingearbeitet. Die wesentliche Änderung dabei ist, dass die zulässige Beigabemenge zum Asphalt nicht mehr geregelt ist. Die Zugabemenge richtet sich im wesentlichem nach folgenden zwei Grundsätzen gemäß der ÖNORM EN 13108-8 Ausbauasphalt:

  • Die Asphaltmischgutanforderungen für Mischgüter mit und ohne  Ausbauasphalt sind gleich.
  • Der Grad der Homogenität und die qualitativen Eigenschaften bestimmen die maximale Zugabemenge

Bild5.jpgAus der folgenden Tabelle ist der erlaubte Einsatz von Ausbauasphalt ersichtlich. Es gibt also für Mischgüter gemäß der ÖNORM B 3580-1 keine Höchstgrenzen. Diese ergeben sich nur durch die, zu erzielende Qualität.

"Deklarierte Bandbreite"
Das System der deklarierten Bandbreiten in der Erstprüfung hat sich in den letzten Jahren etabliert. Wir als Anwender können mit den Bandbreiten umgehen. Die RVS wurde an das System angepasst und es wurde eine neue Darstellung im Regelwerk gefunden. Nachstehend wird ein Überblick hinsichtlich des Systems der "Bandbreiten" darstellgestellt. In der Produktnorm wird eine Merkmalkategorie festgelegt. Der Wert der Erstprüfung für das Merkmal muss innerhalb dieser liegen. Der Hersteller deklariert für das Merkmal seine Bandbreite. Diese ist üblicherweise symmetrisch um den Wert der Erstprüfung festgelegt. In der RVS sind für die Abnahmeprüfung, in Bezug auf deklarierte Werte des Herstellers Toleranzen vorgesehen, oder auch nicht. Dies ist von Merkmal zu Merkmal unterschiedlich. Liegen Werte außerhalb der Abnahmetoleranzen so kommt das System des Qualitätsabzuges zu tragen. Liegen Werte von Merkmalen so weit von den deklarierten Bandbreiten weg, dass es sich ursächlich schon um ein anderes Produkt handelt, so tritt das System "keine Übernahme" in Kraft.
Die Regelung der "Deklarierten Bandbreite" stellt sich wie folgt dar:

 

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Die Toleranzen für die Abnahmeprüfung sind in den Tabellen 3, 4 und 5 der RVS 08.97.05 dargestellt. Es werden Aussagen getroffen, ob sich Merkmale innerhalb eines, noch zu akzeptierenden Werteniveaus befinden oder schon so weit vom geforderten Wert entfernt sind, dass eigentlich das überprüfte Merkmal ein Versagen voraussagt. Dies führt dann zu der Vorgangsweise "keine Übernahme". In den drei abgebildeten Tabellen sind die Abnahmetoleranzen wie folgt zu finden:

  • Tabelle 3:    Anforderungen an die Ausgangsstoffe
  • Tabelle 4:    Anforderungen an die Zusammensetzung von Asphaltmischgut
  • Tabelle 5:    Anforderungen an die Asphaltmischgutzusammensetzung


Exemplarisch wird dies anhand  der Tabelle 4 "Anforderungen  an die Zusammensetzung von Asphaltmischgut" dargestellt.

Als Beispiel: Für den "Bindemittelgehalt löslich" gibt es für die Mischgutsorte Deckschichtmischgut AC D deck folgende Grenzen:

Bandbreite für den Hersteller 0,6 M.-%        BB EP
Zulässige Abweichung Abnahmetoleranz   
BB EP bis ± 0,1 %
Qualitätsabzug
BB EP ± 0,2 % bis ± 0,3 %
Keine Übernahme
BB EP größer/kleiner 0,3 %

In den Anhängen zur RVS 08.97.05 sind folgende Empfehlungen und Anforderungen zu finden

  • Anhang A:     Empfehlung für die Auswahl von Asphaltmischgutsorten (informativ)
  • Anhang B:    Anforderungen an die Gesteinskörnungen (informativ)
  • Anhang C:    Zuordnung der Bindemittel zu Asphaltmischgutsorten (informativ)
  • Anhang D:    Kategorien und Bandbreiten für die Erstprüfung von Asphaltmischgut gemäß ÖNORM B 358 ff.

Nach eingehender längerer Diskussion hat sich der Arbeitskreis entschlossen in die RVS 08.97.05 zusammenfassende Tabellen betreffend den Mischgutanforderungen aufzunehmen. Diese Tabellen sind im Anhang D des Regelwerkes zu finden.  Je Mischguttyp gibt es eine zusammenfassende Tabelle der Anforderungen gemäß der Produktnorm B 358ff. Somit ist es für den Anwender auch ohne zu Hilfenahme der Produktnormen möglich, das Mischgut zu bewerten.

Die abgebildete Tabelle 11 aus der RVS soll dies exemplarisch darstellen:
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2.    RVS 08.16.01 – Anforderungen an Asphaltschichten
Ausgabe 1. Februar 2010

Das Ziel der Überarbeitung der neuen Schicht-RVS war es ein, für eine breite Anwendungsgruppe lesbares und anwendbares Regelwerk zu erstellen. Deshalb wird nach der Definition des Anwendungsbereiches und der Beschreibung der Begriffsbestimmungen auch kurz auf die Herstellung des Asphaltmischgutes eingegangen. Da diese RVS auch für das hochrangige Netz der Asfinag eingesetzt wird, gibt es in Teilbereichen auch "besondere Bestimmungen für Bundesstraßen A und S".
Im Kapitel 4 "Einbau von Asphaltmischgut" wird im Punkt 4.1. auf die "allgemeinen Bestimmungen für den Einbau von Asphaltmischgut" eingegangen.

Schichtdicke:

Die Dicke der Asphaltschicht richtet sich nach dem Größtkorn des Asphaltmischguts und ist in den Tabellen 1-3 dargestellt.

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Die (Gesamt)-Dicke der Asphaltschichten richtet sich nach den Anforderungen der Dimensionierungs-RVS 03.08.63. Die Herstellung dieser entsprechenden (Gesamt)-Schichtdicke ist für die Lebensdauer von besonderer Bedeutung. Eine geringere Schichtdicke kann die Haltbarkeit der Asphaltkonstruktion entscheidend verkürzen. Um Qualitätseinbußen und Verkürzungen der Lebensdauern von Asphaltschichten zu vermeiden, wurde einerseits die zulässige Unterschreitung der einzelnen Schichtdicken reduziert und zusätzlich die mögliche Abweichung der gesamten herzustellenden Schicht reglementiert. In der Tabelle 5 spiegelt sich die generelle Vorgangsweise der Systematik Sollwert – Qualitätsabzug – keine Übernahme wieder.

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Bild12.jpgDie Gesamtschichtdicke aller eingebauten Asphaltschichten (Mittelwert aus sämtlichen Bohrkernen) darf die Soll-Vorgabe um nicht mehr als 1,5 cm unterschreiten. Wird diese ausgeschriebene Solldicke um mehr als 1,5 cm unterschritten kommt es vorläufig zu keiner Übernahme.

Planung der Asphaltbaustelle

Für sämtliche Anwendungen im öffentlichen Bereich gibt es nur noch eine Schicht-RVS. Für jene, die nicht täglich Asphaltierungsarbeiten planen und ausschreiben, wird die Vorgangsweise punktweise beschrieben.
Natürlich ist auch eine entsprechende Vorbereitung der Unterlage und die Einhaltung der Oberflächentemperatur dergleichen wichtig. Diese müssen wie bisher beim Einsatz von Straßenbaubitumen mindestens 5°C und beim Einbau eines polymermodifizierten Mischgutes zumindest 10°C betragen.

Vorspritzen, Schichtverbund

Ein ausreichender Schichtverbund von Asphaltschichten ist enorm wichtig für die Lebensdauer einer Asphaltkonstruktion. Auch die Tragwirkung wird durch eine gute Verklebung der einzelnen Schichten entscheidend erhöht. Somit nimmt die Verformungswilligkeit der Konstruktion ab.

Aus diesem Grund wurde in der RVS-neu der Passus aufgenommen, dass beim "Einbau von Schichten aus modifizierten Asphalt (z.B. pmB, Gummigranulat, Naturasphalt, Kalkhydrat) auch in jedem Fall polymermodifiziertes Vorspritzmittel aufzubringen ist."

Transport

Ein Punkt, der in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen geführt hat, ist der Transport. Bis dato hatten wir Regelungen betreffend der Entfernung von der Herstellungs- zur Einbaustelle und in bezug auf die maximale Transportzeit. Dies führt immer wieder zu Problemen bei der Exekution dieser Anforderungen. In der jetzigen Version gibt es die Vorgabe:

"Um Qualitätseinbußen (Entmischung, Verhärtung, unzulässige Abkühlung etc.) unter üblichen Transportbedingungen zu vermeiden, wird die maximale Transportwerte von der Asphaltmischanlage bis zur Einbaustelle mit 80km“ begrenzt."

In jenen Bereichen, in denen nur wenige Mischanlagen in der näheren Umgebung der Einbaustelle einen geregelten Wettbewerb nicht zulassen, sind davon abweichende Regelungen in der Ausschreibung zulässig.

Einbaubedingungen bei Niedrigtemperaturasphalt

Um in Zeiten des Klimaschutzes zur Senkung des Co2-Ausstoßes beizutragen wurde die Bauweise mit Temperatur abgesenktem Mischgut in diese neue Richtlinie aufgenommen.
Die zulässigen Einbautemperaturen dürfen, je nach eingesetzter Bitumensorte, um 20°C – 30°C unterschritten werden. Beim Einbau ist freilich auf eine entsprechende, kürzere Verdichtungszeit zu achten. Gegebenenfalls, insbesondere in der kälteren/windigen Jahreszeit ist eine zusätzliche Walze einzusetzen.

Hohlraumgehalt

Der Holraumgehalt der Asphaltschichten wurden bis dato in der RVS mit Vmax+1 ausgedrückt. Somit konnte vorab außer die, mit der Erstellung der Erstprüfung des Mischgutes beauftragte Prüfanstalt keiner eine Aussage über den angestrebten Hohlraumgehalt der Schicht treffen. Damit dies für die Schichten eindeutiger wird, gibt es nun wieder fixe Werte für den Schichtholraumgehalt.

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Verdichtung

Der entsprechende Hohlraumgehalt von Asphaltschichten alleine ist nicht genug. Ganz wesentlich für tragfähige, haltbare Asphaltschichten ist die mechanische Festigkeit. Diese wird mit dem Verdichtungsgrad ausgedrückt. Es geht also um den Zusammenhang, der im Labor festgestellten möglichen, maximalen Verdichtung zu der tatsächlichen Verdichtung auf der Baustelle.

 

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Wir hoffen, es ist in den letzten eineinhalb Jahren auf einer sehr breiten Basis gelungen, neue Regelwerke zu schaffen, die für möglichst lange Zeit Gültigkeit haben. In den einzelnen Arbeitskreisen haben insgesamt etwa 60 Mitarbeiter zum Gelingen der neuen RVS beigetragen.

In einer sehr disziplinierten Arbeit, wo auch die Bereitschaft zu Kompromissen stets gegeben war, wurden die Werke im Einvernehmen erarbeitet. In diesem Sinne wünschen wir allen Auftragnehmer und Auftraggebern alles Gute für die Bausaison 2010.

Ing. Andreas KRAJCSIR
TPA - Ges. Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovation GmbH
1220 Wien, Polgarstraße 30
andreas.krajcsir@tpaqi.com

Ing. Heinz ROSSBACHER, MBA
Amt der Stmk. Landesregierung
8010 Graz, Landhausgasse 7
heinz.rossbacher@stmk.gv.at



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