Probenahme von Mischgut und aus Schichten
Ing. Peter RIEDERER Dipl.HTL-Ing. Heimo SPITZENBERGER
1. Grundlage:
Als wesentliche Grundlage für die Beschreibung von Verfahren zur Probenahme von Asphalt für Straßen und andere befestigte Bereiche ist die
Prüfverfahren für Heißasphalt, Teil 27: Probenahme
Weiters regelt die
Abnahmeprüfung von Asphaltstraßen (letztgültige Ausgabe: 01.05.2004)
die Durchführung von Abnahmeprüfungen von bereits eingebauten Asphaltschichten bzw. Asphaltlagen.
2. ÖNORM EN 12697-27 Prüfverfahren für Heißasphalt, Probenahme:
Diese Norm beschreibt Verfahren zur Probenahme von Asphalt für Straßen und andere befestigte Bereiche zur Bestimmung der physikalischen Eigenschaften und Zusammensetzung von Asphaltmischgut.
Hier sind Probenahmestellen, die zur korrekten Entnahme von Probematerial erforderlichen Geräte (zB. Probenahmeschaufel) und das eigentliche Verfahren der Probenahme geregelt.
Dabei ist generell festzuhalten, dass die Probenahme von Materialien (hier bituminöses Mischgut) die Voraussetzung für die Kontrolle der Qualität und das Erkennen von Fehlern bildet.
Die wichtigste Eigenschaft einer Probe ist hierbei, dass sie repräsentativ für die Gesamtmenge, aus der sie gezogen wird, steht. Eine repräsentative Probe erhält man wiederum durch die richtige Probenahme.

Zweck der Probenahme ist es eine stichprobenartige Beurteilung der Mischgutqualität zu ermöglichen.
Eine weitere Grundvoraussetzung für die korrekte Probenahme ist die Verwendung von entsprechenden, geeigneten Probenahmegeräten.
Bezüglich der Entnahme von noch nicht eingebautem Heißmischgut gibt die EN 12697-27 im Bild 1 die typische Probenahmeschaufel vor.

Kennzeichnend für eine derartige Schaufel sind deren hochgezogenen Seiten.
Für die Anwendung in der Praxis darf auf die nachstehenden Fotos von geeigneten Probenahmeschaufeln hingewiesen werden.
Hinsichtlich Ort und Stelle der Probenahme werden in der Norm materialbezogen, verschiedentlich mögliche Probenahmestellen angeführt.
Für bituminöses Heißmischgut sind hierbei insbesondere die Probenahmestellen aus
- Ladung LKW
- Transportbehälter bei Gussasphalt
- Bereich Verteilerschnecke der Fertigerbohle
- einem Haufen des einbaufähigen Mischgutes
- aus eingebauten Materialien mit Probeschalen, Grabenaushub, Bohrkerne, Aushacken od. Aussägen von Platten usw.
angeführt.
In der Praxis hat sich als Probenahmestelle für Heißmischgut einerseits die Entnahme aus der Ladefläche des LKW's und andererseits der Bereich der Verteilerschnecke beim Fertiger als tauglich erwiesen. Im Nachstehenden wird auf diese beiden Themenbereiche näher eingegangen.
3. Ort der Probenahme – Ladefläche LKW:
Die normenmäßige Festlegung sieht hier die Entnahme von Einzelproben aus der LKW - Ladefläche an unterschiedlichen, möglichst weit auseinander liegenden Stellen, jedoch mind. 30 cm von der Seitenwand des LKW entfernt, aus einer Tiefe von 10 cm unter der Materialoberfläche vor. Das gesamte Oberflächenmaterial ist hierbei zu entfernen.
Weiters ist geregelt, dass in Abhängigkeit der Größtkörnung von Gesteinskörnungen des Heißmischgutes Mindestprobemengen - wie in nachstehender Tabelle angeführt - zu entnehmen sind.
| gesteinskörnungen mit Größtkorn |
Mindest-Probenmenge lt. EN 12697 - 27 |
|---|---|
| < 16 mm | 4 Einzelproben á ~ 3 kg -> ~ 12 kg |
| >= 16 mm | 4 Einzelproben á ~ 7 kg -> ~ 28 kg |
Aus praktischer Erfahrung kann hierzu eine Empfehlung dahingehend ausgesprochen werden, dass unabhängig von der zu beprobenden Mischgutsorte eine Mindestprobemenge von rd. 30 kg (entspricht einem nicht übermäßig, jedoch ausreichend gefüllten, üblichen Mischgutsack) erfolgen soll.
Als Probenahmegerät wird die vorstehend bereits zit. Probenahmeschaufel vorge-schrieben.
4. Ort der Probenahme – Bereich Verteilerschnecke Fertiger:
Von jeder Seite des Straßenfertigers sind zumindest 2 Einzelproben (d.h. insgesamt 4 Einzelproben) mittels entsprechender Probenahmeschaufel zu entnehmen und als Sammelprobe zusammenzuführen.
Dabei sind die Einzelproben dann zu entnehmen, wenn die Verteilerschnecken auf ihre ganze Länge gefüllt sind. Die Probenahmeschaufel ist dabei vor der Verteilerschnecke in die Materialcharge zu drücken und, sobald diese vollständig gefüllt ist, zu entnehmen.
Für die Probenahme ist der Bereich vor der Verteilerschnecke der absolut beste Ort, da hier das Mischgut gut durchmischt austritt.
Wichtig ist dabei, dass die Probe beim fahrenden Fertiger und vollem Mischgutfluss, etwa nachdem ein Drittel bis die Hälfte des Troginhaltes eingebaut ist, entnommen wird.
Besonderes Augenmerk ist dabei der Probenahme von grobkörnigem Mischgut (jedenfalls Größtkorn >= 22 mm) zu widmen um eine etwaige "Entmischung" in Folge unsachgemäßer Probenahme zu vermeiden!
5. Anzahl der Probennahmen (Mischgutprobe):
Die erforderliche Anzahl von Probenahmen ist in der RVS 11.03.21 Asphaltschichten, Prüfung und Abrechnung, Abrechnungsbeispiele (aktuelle Ausgabe 01.02.2007 mit 1. Änderung v. April 2008) bzw. in der RVS 08.16.05 Dünnschichtdecken in Kaltbauweise und Versiegelungen (aktuelle Ausgabe 01.10.2005) geregelt.
Hierzu kann festgehalten werden, dass für sämtliche bituminösen Mischgutsorten (bit. Heißmischgut im Sinne der EN 13108 – ff) als auch für Dünnschichtdecken in Kaltbauweise und Versiegelungen bei einer Einbaumenge von bis zu 6.000 m² mindestens eine Probenahme vorgesehen ist.
| Mischgutsorte | bei einer Einbaumenge von |
Anzahl der Proben |
|---|---|---|
| AC (deck, binder, trag) | bis 6.000 m² | mind. 1 |
| BBTM, SMA, MA, PA, DDK, VS | und dann | jeweils 1 weitere |
| alle 12.000 m² |
6. Probenahmeprotokoll:
Zwecks eindeutiger Zuordnung der entnommenen Probe (Mischgut) hinsichtlich Mischguttype, aber insbesondere auch der zuzuordnenden Baustelle und Mischanlage, ist eine korrekte und lückenlose Dokumentation im Probenahmeprotokoll erforderlich.
In der Praxis sind derartige Probenahmeprotokolle durchwegs verfügbar, wobei diese entweder seitens firmeneigener Labors oder auch akkreditierter Prüfstellen zur Verfügung gestellt werden.
Die korrekte und vollständige Ausfüllung im Hinblick auf Antragsteller, Einbaufirma, Bauvorhaben, Sortenbezeichnung des Mischgutes, Entnahmestelle, Entnahmedatum, Entnahmezeit, Lieferwerk (Mischanlage) sowie ein Hinweis auf den Probenehmer samt Unterschrift sollte hier erfolgen.
7. Kennwerte aus Mischgutuntersuchung:
An der entnommenen Mischgutprobe wird insbesondere der Bindemittelgehalt des Asphaltmischgutes und die Korngrößenverteilung überprüft. Über diese beiden Parameter hinaus erfolgen im Regelfall noch die Feststellung der Bruchflächigkeit der verwendeten Gesteinskörnungen sowie die Ermittlung der Raumdichte und Rohdichte bzw. der Marshall-Kennwerte.
Für den Bauerfolg entscheidend – insbesondere aus finanzieller Sicht betrachtet - sind hierbei besonders die Ergebnisse aus der Untersuchung des Bindemittelgehaltes und der Korngrößenverteilung, zumal diese gemäß RVS 11.03.21 mit entsprechenden Pönalisierungen (Abzügen) behaftet sind.
8. RVS 11.03.22 Abnahmeprüfungen von Asphaltschichten:
Der Anwendungsbereich dieser RVS regelt die Durchführung von Abnahmeprüfungen von fertigen d.h. eingebauten Asphaltschichten bzw. Lagen. Hier wird die Festlegung der Messstellen (Bohrkernentnahmestellen), die Entnahme und Prüfung von Bohrkernen sowie die Durchführung von zerstörungsfreien Prüfungen geregelt.
Dabei sind je Baulos mind. 3 repräsentative Messstellen zu wählen, wobei die Verteilung in Längsrichtung in einem annähernd gleichmäßigen Abstand, in Querrichtung so zu erfolgen hat, dass auch Mittel- und Randbereiche im Rahmen der zulässigen Abstandsbestimmungen (siehe dazu Tabelle "nichtrepräsentative Stellen – Mindestbestände) geprüft werden.
In diesem Zusammenhang ist die Repräsentativität von Messstellen zu betonen!
| Nichtrepräsentative Stellen – Mindestabstände | |
|---|---|
| - zum Tagesstoß, Einbauten u.ä.m. | mind. 5,0 m 1) |
| - zum Fahrbahnrand | mind. 0,5 m 1) |
| - zu Nähten | mind. 0,3 m 1) |
1) jeweils gemessen vom äußeren Bohrkernrand
Des weiteren wird im Hinblick auf die Entnahme von Bohrkernen in Bezug auf die Parameter Schichtdicke, Raumdichte, Schicht-/Lagenverbund sowie Mischgutuntersuchung aus Bohrkernen der erforderliche Mindestbohrkern-durchmesser - wie in nachstehender Tabelle zusammengefasst - geregelt.
| Parameter | Bohrkerndurchmesser |
|---|---|
| Schichtdicke | GK 16 mm : mind. 5 cm bis GK 32 mm: mind. 10 cm |
| Raumdichte | mind. 15 cm |
| Schicht/Lagenverbund (Haft- od. Schubverbund) |
10 cm |
| Mischgutuntersuchung | mind. 15 cm *) (für GK 32 mm: mind. 20 cm) |
*)Empfehlung austrolab – Verkehrswegebau
9. Ergebnis der Probenahmen:
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Probenahme zwecks Durchführung entsprechender Untersuchung zur Feststellung der ausgeführten Qualität von bit. Mischgut bzw. eingebauten Asphaltschichten.
Die daraus gewonnenen Kennwerte sind Grundlage für die Bewertung der ausgeführten Maßnahme und - bei Zugrundlegung der gültigen RVS in den Bauverträgen - bei Nichteinhaltung der entsprechenden Grenzwertregelungen mit Pönalisierungen behaftet.
10. Vorteile richtiger Probenahme – Abschließende Bemerkungen:
Da der Zweck einer Abnahmeprüfung nicht den Selbstzweck von Prüfuntersuchungen darstellt, sondern eine entsprechende Aussage über die Qualität der ausgeführten Arbeiten bzw. Materialien geben soll, muss es im Interesse aller liegen, etwaige Pönalisierungen (Abzüge), welche auf mangelhafte Probenahme zurückzuführen wäre, zu vermeiden.
Die Vorteile einer korrekten Probenahme liegen in der
- Erlangung einer repräsentativen Aussage über das erzeugte Mischgut bzw. die ausgeführte (eingebaute) Asphaltschicht
- Vermeidung von Ersatzbeprobungen bei Unzulänglichkeiten (Zweifelsfälle)
- Vermeidung von Qualitätsabzügen basierend auf falscher (mangelhafter) Probenahme.
Abschließend kann daher festgehalten werden, dass durch die Durchführung einer korrekten, repräsentativen Probenahme bei Einhaltung der entsprechenden Kriterien wie die Verwendung von richtigem Probenahmegerät und Durchführung der Probenahme durch entsprechend geschultes Personal letztlich, ungerechtfertigte Sanktionen (Pönalisierungen, Abzüge), vermieden werden können.
Im Sinne einer nachhaltigen Qualitätssicherung sollte die tatsächlich ausgeführte Qualität von Mischgut bzw. der eingebauten Asphaltschicht und damit eine Aussage über den tatsächlichen Zustand erfolgen und nicht eine mangelhafte Probenahme Gegenstand von Unannehmlichkeiten bei der Bauabrechnung bedeuten.
Dem mit der Probenahme beauftragtem Personal (ProbennehmerIn) obliegt dabei die Erfordernis der Kenntnis der regelnden Werke (ÖNORM EN, RVS) einerseits, als auch das Wissen um die Wichtigkeit und letztlich die Auswirkungen der Tätigkeit der Probenahme als solche.
Mit entsprechend geschultem Personal sollte die "qualitative Richtigkeit" von Probenahmen möglich und etwaige Pönalisierungen auf tatsächliche Mängel reduzierbar sein.
Ing. Peter RIEDERER
Oö. Boden- und Baustoffprüfstelle GmbH
4060 Leonding, Schimerstraße 12
E-Mail: peter.riederer@bps.at
Dipl.-HTL-Ing. Heimo SPITZENBERGER
Prüfstelle Swietelsky Bauges.m.b.H.
4050 Traun, Styriastraße 40a
E-mail: h.spitzenberger@swietelsky.at