Ausbauasphalt im Straßenbau
Ing. Franz FEGELIN / Ing. Thomas GRITSCH
Laut Definition ist Ausbauasphalt ein in der Regel durch Aufbrechen (Abb.1) oder Fräsen (Abb.2) gewonnener bituminös gebundener Baustoff. Grundsätzlich erhalten wir in der Regel ein sehr hochwertiges Produkt, bei dem wir die Hauptbestandteile wie
- Bitumen
- Gesteinskörnung
- Ev. Zusatzstoffe
- Ev. Verunreinigungen
- Ev. Fremdanteile
- Ev. Fremdstoffe
etc. und deren Eigenschaften sehr genau kennen. Die Qualität des Ausbauasphaltes hängt entscheidend von folgenden Faktoren ab:
- Technischer Stand der Asphaltschichten
- Alter der Schichten
- Witterungseinflüsse
- Art der Gewinnung
- Lagerung
- Aufbereitung
- Verarbeitung
Betrachtet man einen Bohrkern aus einer älteren Fahrbahn, so erkennt man, dass die Entwicklung der Bitumenqualität nicht gleich wie die der Gesteinsqualität verläuft.
Während die Qualität des Bitumens in der Mitte des Kerns qualitativ am hochwertigsten ist und nach außen hin abnimmt, so fällt die Gesteinsqualität mit den Schichten. Diese Entwicklung ist naturgemäß von den eingebauten Mischgutsorten abhängig.
Die Bezeichnung des Ausbauasphaltes ist immer von der geplanten Art der Anwendung abhängig. Gehen wir davon aus, dass wir den Ausbauasphalt für die Erzeugung von Asphaltmischgut heranziehen, so regelt die EN 13108-8 die Anforderung an den Ausbauasphalt. Es wird die Stückgröße, die Art des Materials sowie die Korngröße des von Bitumen gereinigten Korns angegeben. Diese Festlegung für die Anforderung finden wir in der ÖN B358f-f wieder. Für normale Asphaltbetone wäre dies die ÖN B3580-1.
Ziehen wir Ausbauasphalt für gebundene oder ungebundene Tragschichten heran, so definiert uns die „grüne Richtlinie“ des Bundes-Recycling-Verbandes die Güteklasse. Hier werden das Material, die Güteklasse, der Sieblinienbereich sowie die Qualitätsklasse festgehalten. Anhand der Tabelle (Abb.3) wird der Anwendungsbereich entsprechend der Qualitätsklasse festgelegt.
| Anwendungsform | hydrogeologisch weniger sensibles Gebiet |
hydrogeologisch sensibles Gebiet |
|---|---|---|
| in gebundener Form oder ungebunden mit Deckschicht |
Qualitätsklasse B |
Qualitätsklasse A |
| ungebunden ohne Deckschicht | Qualitätsklasse A |
Qualitätsklasse A* |
| in gebundener Form als Zuschlagstoff |
Qualitätsklasse B | Qualitätsklasse B |
Die entsprechenden Regelungen sind in der RVS 08.15.01, RVS 08.15.02, RVS 08.03.01 festgehalten. Die Sinnfrage nach Recycling beantwortet sich einerseits im schonenden Umgang mit Ressourcen, d.h. wir nutzen einen vorhandenen Rohstoff und reduzieren weiters die Herstellungskosten. Andererseits ist der Umweltschutz ein wesentlicher Aspekt, denn mit der Wiederverwendung reduzieren wir Transporte und Emissionen wie Lärm, Staub, Abgase und schonen unsere Deponieressourcen. Man weiß, dass die Mengen des Straßenaufbruchs in Österreich seit 2004 von ca. 1,2 Mio. Tonnen auf rund 1,5 Mio. Tonnen gestiegen sind.
Dies würde bei einer, realistisch möglichen, Bitumeneinsparung von 3,5% und einem derzeitigen Bitumenpreis von ca. € 450,- (Straßenbaubitumen) ein Potenzial von rund € 24 Millionen bedeuten. Die Problematik bei der Verwendung von Ausbauasphalt liegt vorwiegend in der Gesetzgebung. Ausbauasphalt gilt als Abfall. Dieser vom Gesetz benannte Abfall wird durch eine Reihe von Vorschriften und Regelungen wie der Deponieverordnung (DVO), dem Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP), dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), dem Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), der grünen Richtlinie sowie diversen ÖNormen und RVSen bestimmt.
Das Hauptproblem hierbei liegt im Altlastensanierungsgesetz, dem ALSAG. Hier ist ein Beitrag, mind. € 8,-/Tonne, zu entrichten. Eine Beitragsfreiheit kann nur bei Einhaltung einiger Auflagen erzielt werden. Diese sind unter Anderen:
- Wenn das Material im unbedingt erforderlichen Ausmaß wieder eingebaut wird und eine entsprechende Qualitätssicherung durchgeführt wird.
- Man das Material an die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden) weiter gibt (hier gibt es eine Vereinbarung mit dem zust. Bundesministerium)
- Man das Material auf geeigneten Flächen für eine Wiederverwendung lagert. Geeignet heißt in diesem Fall befestigt, eingezäunt und eine geregelte Ableitung der Oberflächenwässer. Die Dauer der Lagerung ist mit 3 Jahren begrenzt und es muss eine Qualitätssicherung stattfinden.
Wenn das Material weitergegeben wird, z.B. an den AN ist das Vorliegen einer Sammlergenehmigung entsprechend §24, AWG erforderlich. Generell kann man sagen, dass in Österreich zwar 100% des anfallenden Ausbauasphaltes wieder verwendet wird, jedoch zum Großteil für Anwendungen mit geringer Qualität, z.B. für ungebundene Tragschichten, zur Befestigung von Güterwegen und Banketten.
Praktisch gar nicht wird Ausbauasphalt zur Herstellung von Asphaltmischgut verwendet. Tendenziell besteht hier auch kein großes Interesse, da in Österreich die Rohstoffe zu Asphalterzeugung in ausreichendem Maße vorhanden sind. Bedenkt man das aufgezeigte Einsparungspotential alleine beim Bitumen ist diese Vorgehensweise nur schwer nachzuvollziehen.
Wagen wir einen Blick zu unseren Lieblingsnachbarn Deutschland, die beim Recycling wahre Musterschüler sind, so sehen wir dass hier der Gedanke der hochwertigen Wiederverwendung als oberstes Gebot angesehen wird und auch im Gesetz verankert ist.
Hier werden Ausbauasphaltanteile bis zu 80% im Mischgut erreicht – Tendenz steigend! Wobei natürlich auch hier zu sagen ist, dass es regionale Unterschiede gibt, welche wesentlich von den vorhandenen Rohstoffquellen abhängig sind. In den rohstoffärmeren Landesteilen im Norden ist die Zugabemenge naturgemäß höher als in den südlichen Bundesländern.
Welche normativen Rahmenbedingungen gibt es beim Ausbauasphalt?
NACHDEM Asphaltmischgut ein CE-gekennzeichnetes Produkt ist, sind die Anforderungen in den ÖNormen geregelt. Aus der Tabelle (Abb. 4) kann man die derzeit gültigen Regelwerke entnehmen.
| Norm |
Asphaltmischgut | Verwendung von RA |
|---|---|---|
| ÖN B 3580-1 |
AC D deck
AC D binder |
A1, A5
nicht zugelassen |
| ÖN B 3580-2 | fundamentaler Ansatz | nur AC D trag, FE |
| ÖN B 3581 | BBTM | nicht zugelassen |
| ÖN B 3584 | SMA | nicht zugelassen |
| ÖN B 3585 | MA | nur zugelassen, wenn RA aus MA |
| ÖN B 3586 | PA | nicht zugelassen |
Betrachtet man die Vorgaben der geltenden ÖNormen die die Verwendung von Ausbauasphalt regeln, kann man zusammenfassend sagen, dass Ausbauasphalt derzeit nur bei
- Einsatz von Straßenbaubitumen verwendet werden kann
- Das Gestein entsprechen muss, d.h. die Gesteinsklasse des RA-Materials muß der des produzierten Mischgutes entsprechen
- Di Bitumenqualität nach Erweichungspunkt mit Ring und Kugel nachgewiesen sein muss
- Und die Anforderungen entsprechend EN 13108-8 eingehalten werden müssen.
Nach EN 13108-8 sind die Anforderungen an die Mischgüter gleich ob die Herstellung unter Verwendung von Ausbauasphalt oder nicht erfolgt ist. Ausschlaggebend für die Zugabemenge sind der Grad der Homogenität und die qualitativen Eigenschaften. Diese werden durch Proben bei der Aufbereitung geprüft.
Die Anzahl der Proben ergibt sich durch die Gesamtmenge geteilt durch 500, mindestens jedoch 5 Stück. Die Zugabemenge an sich ist nicht geregelt, liegt aber in der Praxis bei etwa 10 – 15%. Bei dieser geringen Zugabemenge ist eine Probe je 2000 Tonnen ausreichend. Entsprechend dieser Beprobungen sind Kennwerte des Ausbauasphaltes zu deklarieren. Diese sind:
Die Qualitätsklasse- Die Fremdstoffe
- Die Art des Bindemittels
- Der Erweichungspunkt nach Ring-Kugel
- Die Korngrößenverteilung
- Der Bindemittelgehalt
- Die Bezugsquelle
- Und die Gesteinsklasse
Weiters ist eine statistische Probenauswertung erforderlich, denn Homogenität ist das oberste Gebot. Das Homogenitätsproblem hat viele Auslöser. Einer davon ist sicher die Lagerung des Aufgebrochenen Materials. Auf der Abbildung (Abb.5) sehen wir eine Lagerung getrennt nach Fraktionen, wie sie richtigerweise stattfinden sollte.
Die folgenden Abbildungen (Abb. 6,7,8) stellen aber eher die Realität dar.
Um die Homogenität in Griff zu bekommen ist das Schichtenweise Fräsen und die Sortenreine Lagerung notwendig!
In Österreich wird in der Praxis die gesamte abzutragende Schicht gefräst. Dabei werden alle vorliegenden Asphaltschichten unabhängig von deren Qualität in einem Arbeitsgang abgetragen, was dazu führt dass eine Trennung in Qualitätsklassen nicht mehr möglich.
In Deutschland, hier ist ja die Zugabe in das Mischgut gesetzlich geregelt, wird vorwiegend Schichtenweise gefräst, was zu einer Homogenität des gewonnenen Fräsgutes führt.
Der Vorteil am hochrangigen Straßennetz ist, dass wir hier große zusammenhängende Fräsflächen vorfinden und somit eine einheitliche Asphaltqualität. Aus Sicht der ASFINAG wird hier auch kein Abfall, sondern ein sehr hochwertiger Baustoff gewonnen. Dieser ist durch die Zustandserhebungen mit seinen Eigenschaften schon in der Angebotsphase bekannt und kann somit bewertet werden!
Wie in Österreich ist auch in Deutschland eine Verlagerung der Straßenbauarbeiten vom Neubau hin zu den Erhaltungsmaßnahmen ersichtlich. Aufgrund der Struktur in Deutschland und der Größe der Baulose, steigt die Bedeutung des Recycling Asphaltes auch in den Binder- und Deckschichten!
Liest man die Forschungsergebnisse, so sieht man, dass es keine negativen Auswirkungen in Hinblick auf Verdichtbarkeit und Kälte- und Ermüdungsverhalten bei der Beimengung von Ausbauasphalt gibt. Vergleichen wir beide Länder und deren Verfahren so sind auf einen Blick große Unterschiede zu Erkennen. Da in Österreich wenige Mischanlagen über eine Paralleltrommel verfügen, wird das RA-Material kalt und feucht in geringen Mengen von derzeit 10 bis 15% zugegeben (Abb. 9).

In Deutschland hat sich die Mischanlagenlandschaft den Anforderungen bereits angepasst. Hier können viele Anlagen im Heißmischverfahren Mischgut mit Recycling herstellen! Dies sogar mit Beimengungen von im Mittel 50 %!

Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen sind auf der Kostenseite die eventuell nötige Adaptierung der Mischanlage, das sortenreine Fräsen und Lagern sowie der geringfügig erhöhter Aufwand bei den Zustandserhebungen und Prüfungen der Proben anzuführen.
Auf der Nutzenseite sind dies sicher die Einsparung beim Bitumen, der Zuschlagstoff Gestein inkl. des Transportes und auch die entfallende Entsorgung und damit ev. anfallende Gebühren (ALSAG!)! Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit Blick auf Länder die Recycling im höchsten Grad praktizieren, sich dies sicher bezahlt macht!
Man weiß, dass es zwangsläufig zu einem günstigeren Produkt kommen kann und somit der Asphalt Wettbewerbs fähig bleibt! Man braucht nur den Kostenvergleich einer Betondecke mit einer Asphaltdecke betrachten!
Darum glauben wir dass mit den Angeführten Ansätzen und Maßnahmen Asphalt weiterhin der Baustoff im Straßenbau sein kann!
| Ing. Franz Q. FEGELIN |
Ing. Thomas GRITSCH |
| ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH |
ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH |
| 8074 Graz-Raaba, Fuchsenfeldweg 71 | 8074 Graz-Raaba, Fuchsenfeldweg 71 |
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