Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) von Asphaltmischanlagen

Zwei Jahre Erfahrung

Bereits im Jahr 2005 wurde an dieser Stelle über Theorie und Praxis der CE-Kennzeichnung berichtet. Ein Jahr später wurde dieses Thema mit der Darstellung einer möglichen Vorgangsweise, wie diese Herausforderung bewältigt werden kann, vertieft – „CE-Kennzeichnung von Asphalt – Der Weg ist das Ziel“. Durch die Erfahrungen mit der CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen, verpflichtend seit Juni 2004, hat die GESTRATA beschlossen, frühzeitig über die diesbezüglichen Voraussetzungen für Asphaltheißmischgut zu informieren, um eine möglichst effiziente Umsetzung in Österreich zu erreichen.

Da die Implementierung der Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung von Asphaltheißmischgut alle Bereiche, die im Asphaltstraßenbau tätig sind, in irgendeiner Form betrifft, war es notwendig, an diese Aufgabe gut vorbereitet mit einer entsprechenden Strategie unter Einbindung aller betroffenen Gruppen heran zu gehen, damit Aufwand bzw. Kosten minimiert werden konnten.

Die CE-Kennzeichnung von Asphalt ist basierend auf der Bauproduktenrichtlinie mit Beginn des Jahres seit März 2008 gesetzlich verbindlich. Die entsprechenden harmonisierten europäischen Normen sind bereits im Jahr 2006 veröffentlicht worden. Es handelt sich um die Normenserie EN 13108 mit den Teilen eins bis acht sowie 20 und 21. Die entsprechenden nationalen Umsetzungsnormen ÖNORMen – Serie  B3580ff wurden bis Ende 2006 erstmals veröffentlicht.

Die Basis für die CE-Kennzeichnung stellt das Konformitätsbescheinigungssystem 2+ dar. Bei diesem System gibt es zwei beteiligte Parteien, die die entsprechenden Grundlagen schaffen müssen, um dem Hersteller die CE-Kennzeichnung von Asphalt zu erlauben. Erstens den Hersteller, der verpflichtet ist eine Erstprüfung entsprechend EN 13108, Teil 20 an dem Mischgut, das er in Verkehr bringen will, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Weiters muss er ein Qualitätsmanagementsystem – die so genannte „werkseigene Produktionskontrolle“ (WPK) – einrichten und aufrechterhalten. Die entsprechenden Vorgaben sind aus der EN 13108, Teil 21 zu entnehmen. Ein besonders wichtiger Bestandteil ist der Prüfplan für die Eigenüberwachung.

Zweitens eine notifizierte Stelle, die die WPK und besonders die Eigenüberwachung einer Erstinspektion und in weiterer Folge einer laufenden Überwachung unterzieht. Das ausgestellte Zertifikat bestätigt, dass die WPK den Normvorgaben entspricht, solange es aufrechterhalten wird. Ein aufrechtes Zertifikat und eine gültige Erstprüfung sind Voraussetzung, dass der Hersteller das CE-Zeichen anbringen darf. Dieses Zeichen ist die Voraussetzung, dass das Mischgut „in Verkehr gebracht“ werden darf.

Der Begriff „In-Verkehr-bringen“ ist europäisch eindeutig definiert und bedeutet die „entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder Benützung im Gebiet der Gemeinschaft“. Es ist also nicht nur der Handel mit Mischgut sondern auch die Verwendung bzw. der Gebrauch davon betroffen. Die Voraussetzung für den entsprechenden sicheren Gebrauch sind richtige Angaben des Herstellers im Zuge der Herstellererklärung verbunden mit der richtigen CE-Kennzeichnung. Wie bereits ausgeführt, musste diese Aufgabe unter Einbindung von allen Betroffenen unter folgenden Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Bereits zu Beginn der CE-Kennzeichnungspflicht waren die Auftraggeber entsprechend informiert und sensibilisiert. Im Vergleich zu den Nachbarländern ist der Umsetzungsgrad wesentlich weiter vorangeschritten gewesen. Das Ziel der akkordierten Vorgangsweise hatte hohe Priorität, auch über Konkurrenzdenken hinaus. Der Wille, ein abgeglichenes Qualitätsniveau durch eine entsprechende Zusammenarbeit herbeizuführen, war daher vorhanden. Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) hat auf europäischer Ebene zum Ziel, ein Qualitätsmanagementsystem für die Herstellung von Asphaltmischgut mit einheitliche Qualitätskriterien einzuführen, damit zumindest ein Minimum an Qualität grenzüberschreitend sichergestellt werden kann.

In Österreich haben die beteiligten Parteien – Mischgutproduzenten, Einbauer des Mischgutes und Endnutzer (Auftraggeber) – festgestellt, dass die Anstrengungen für die Voraussetzungen der CE-Kennzeichnung auch genützt werden können und sollen, eine weitere Qualitätssteigerung des Heißmischgutes herbeizuführen, damit der Werkstoff Asphalt den nach wie vor steigenden Verkehrsbelastungen Rechnung tragen kann. Es besteht somit eine große Chance, diese unbedingt notwendigen Anstrengungen auch für die Optimierung von Asphaltkonstruktionen zu nützen.
Zusammenfassend die Vorgaben, die im Rahmen der WPK eingehalten werden sollten:

  • Beibehaltung des bisherigen (bewährten) Kontrollprüfungsschemas
  • Angleichung der Eingangskontrolle für die Gesteinskörnungen
  • Angleichung der Eingangskontrolle für Bitumen
  • Angleichung der Auslieferungstemperatur
  • Klare Festlegungen für die Übergabe von Heißmischgut (auch rechtlich)
  • Bessere Steuerung der Heißmischgutqualität
  • Statistische Auswertung und damit verbundene Qualitätsstandards

Diese Vorgaben sollten für alle Lieferanten auf österreichische Baustellen gelten, wodurch eine entsprechende normative Regelung all dieser Vorgaben notwendig war.

Besonders die statistische Auswertung, auf deren Basis eine effiziente Produktionssteuerung erst ermöglicht wird, bietet bei richtigem Einsatz auch viele Möglichkeiten der Früherkennung von möglichen Produktionsproblemen.

In folgender Grafik ist eine Regelkarte dargestellt, die begleitend zur Herstellung einer Mischgutsorte für einen bestimmten Parameter erstellt wird. Es werden in Abhängigkeit der Anzahl der entnommen Mischgutproben die gemessenen Werte dargestellt (Punkte) und den vorgegebenen Grenz- bzw. Toleranzwerten gegenüberstellt (rote Linien). Diese Werte sind oft mit dem entsprechenden Wert der Erstprüfung gekoppelt (grüne Linie - strichliert). Die Ergebnisse der statistischen Auswertung sind blau dargestellt, der aktuelle Mittelwert (blau strich-punktiert), der möglichst nahe an der grünen Linie liegen sollte, und der zugehörige Streubereich mit 80%-iger Sicherheit gemäß den Vorgaben der ÖNORMen. Solange dieser Bereich ein engeres Band aufweist als durch die roten Linien vorgegeben ist, darf der Mischguthersteller davon ausgehen, dass die Produktion ausreichende Qualität aufweist. Anderenfalls ist er gezwungen, entsprechende Korrekturen im Rahmen der WPK durchzuführen (z.B. eine neue Erstprüfung mit Anpassung aller Begleitdokumente, Korrektur der Mischanlageneinstellung, anlagentechnische Anpassungen oder Reparaturen).

In dem gezeigten Beispiel sind trotz Einhaltung der erlaubten Produktionsstreuung Werte ersichtlich, die außerhalb der Toleranzen liegen. Die in diesen Einzelfällen betroffenen Kunden sind selbstverständlich berechtigt, zu reklamieren und haben das Recht, im Rahmen der Gewährleistung entsprechend entschädigt zu werden. Es handelt sich um unvermeidliche Fehler, die passieren können, aber keine Zweifel an der Sorgfaltspflicht des Herstellers begründen.

Ein weiterer Nutzen durch eine grafische Darstellung in einer Regelkarte ist die Möglichkeit, auch vorbeugend sich anbahnende Produktionsabweichungen zu erkennen. In dem gezeigten Bild ist eine Bereich (rot umrandet) dargestellt, der einen sogenannten Trend oder Drift des geprüften Merkmales zeigt. Es sind stetig steigende Messergebnisse ablesbar, die möglicherweise zu einer Grenzwertüberschreitung führen. Es können vorbeugend Maßnahmen ergriffen werden, bevor Reklamationen drohen.

Bild 1


Auf Grund dieser Entwicklungen waren auch in den Regelwerken – ÖNORMen und RVS - neue Schwerpunkte zu setzen. Die bisherige Regelung über die Kontrollprüfungen in den RVS musste erweitert werden. Es gibt klar getrennt jene, die den Mischguthersteller bertreffen (Eigenüberwachung im Rahmen der WPK) und jene, die den Einbauer betreffen – Baustellenkontrollprüfungen zur Überwachung des angelieferten und einzubauenden Mischgutes.

Die Regelungen für die definierte Übergabe von Heißmischgut sowie zur Eingangskontrolle von Gestein, Bitumen und Ausbauasphalt sind entsprechend den Vorgaben der europäischen Normen und den nationalen Vorgaben in den ÖNORMen und RVS umgesetzt worden. Besonders hervorzuheben sind die neuen Vorgaben im Umgang mit dem Ausbauasphalt, die sich besonders intensiv mit der technischen und umweltrelevanten Gebrauchstauglichkeit auseinandersetzen, um das Vertrauen der Anwender im Umgang mit ausbauasphalthaltigen Heißmischgut zu gewährleisten bzw. sogar steigern. Es konnten in Zusammenarbeit mit dem Lebensministerium erstmals abgesicherte umwelttechnische Kriterien festgelegt werden, um eine entsprechende Rechtssicherheit im Rahmen der Abfallgesetzgebung (Altlastensanierungsbeitrag) zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es auch erstmals gelungen, für gering teerbelasteten Ausbauasphalt (Gesamtgehalt an PAK maximal 300 mg pro kg) eine Verwertung an der Heißmischanlage zu ermöglichen. Ganz neu sind die jährlichen Inspektionen der Mischanlage im Rahmen der Zertifizierung der WPK durch die notifizierte Stelle.

Um besonders für die Erstinspektion eine in Österreich gleichartige und vor allem reibungslose Abwicklung sicher zu stellen hat die GESTRATA im Vorfeld (Herbst 2007) eine Zusammenkunft der betroffenen Parteien organisiert. Es waren Vertreter der notifizierten Stellen, von Inspektionsstellen und von Mischgutproduzenten bemüht, vor allem Details in der Abwicklung der Erstinspektion, sowie Interpretationen von allgemein formulierten Vorgaben in den europäischen Normen einheitlich festzulegen. Ein Schwerpunkt war die genaue Abgrenzung zwischen Betriebsruhe und Neustart nach der üblichen Winterpause. Besonders wichtig war die Erhebung des Zeitbedarfs der einzelnen Phasen, damit der Zeitbedarf formuliert werden konnte und eine entsprechende Ablaufplanung erfolgen konnte.
Damit verbunden war es auch notwendig, sich im Rahmen der Überarbeitung der Regelwerke einen passenden Zeitplan vorzugeben, damit zum gesetzlich festgelegten Termin 1. April 2008 alle Vorbereitungen für eine möglichst hohe Rechtssicherheit, besonders im Rahmen der Bauvertragsgestaltung, geschaffen sind. Abschließend sollen Aufwand und Nutzen gegenübergestellt werden, um die Effizienz der gewählten Vorgangsweise bewerten zu können.

Es musste seitens der Hersteller die Zertifizierungsreife der Mischanlagen hergestellt werden, wobei neben der Ausarbeitung der nötigen Unterlagen auch entsprechende Schulungen für das beteiligte Personal an der Mischanlage und in den Prüfstellen erforderlich waren. Die Aktualisierung der RVS und der ÖNORMen erforderte durch den gemeinsam festgelegten Zeitplan auch einen hohen personellen Einsatz der Mitarbeiter. Es ist eine Intensivierung der Qualitätskontrolle – speziell im Bereich der Eingangskontrolle für die Ausgangsstoffe sowie der statistischen Auswertung – nötig. Hinzuzurechnen sind die Kosten der Zertifizierung selbst – inklusive des Aufwandes der Inspektionsstellen – sowie der laufenden Aufrechterhaltung der Zertifizierungsreife durch jährliche Anpassungen, Schulungen, interne Audits und Inspektionen. In Summe kann dieser Aufwand mit ungefähr 80 Cent pro Tonne Heißmischgut geschätzt werden.

Festzustellen ist ein gutes Feed-Back der Mischanlagenbesatzungen, die durch die abgelaufenen Prozesse eine Aufwertung ihrer Tätigkeiten und Qualifikation erfahren haben. Diese höhere Wertschätzung ihrer Arbeit hat sich auch ein positiver Effekt auf die Qualität eingestellt, der durch die laufende systematisiere Überwachung nachhaltig verstärkt wird. Die umfangreiche Vorbereitung hat zu einer konzertierten und weitgehend reibungslosen Umsetzung der Vorgaben aus der CE-Kennzeichnungspflicht geführt, auch über die Grenzen des Mitbewerbs unter den verschiedenen Firmen hinaus. Dadurch kommt es auch zu einer weitgehend gleichmäßigen Belastung der Mischgutwerke. Die Weiterentwicklung in der Qualität von Heißmischgut, insbesondere die Rahmenbedingungen für die Verwertung von Ausbauasphalt, ist feststellbar.

Wie aus dem nächsten Bild erkennbar, ist die Zertifizierung der WPK praktisch an allen Heißmischgutanlagen durchgeführt. Besonders eindrucksvoll ist die Tatsache, dass kurz nach endgültiger Veröffentlichung der maßgeblichen Vorgaben in den ÖNORMen, die Arbeit an der Zertifizierung großflächig begonnen hat und dass vor dem Stichtag 1. April 2008 bereits 86 Prozent der Werke ein gültiges Zertifikat aufweisen konnten. Der Rest folgte laufend nach, wodurch man in Österreich von einer praktisch vollständigen Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben sprechen kann.

Bild 2


Besonders wichtig ist, dass die Hauptarbeit vor dem Beginn der Bausaison 2008 abgeschlossen war und somit die Kräfte für die anstehenden Bautätigkeiten frei waren. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine gemeinsame Vorgangsweise für Aufgaben mit nationaler Auswirkung über Interessensgrenzen hinaus möglich ist und dass bei guter Vorbereitung eine effiziente und konzertierte Umsetzung zu einem optimalen Zeitpunkt erfolgen kann. In diesem Zusammenhang ist allen zu danken, die das fachliche Interesse in den Vordergrund gestellt haben, um dem Werkstoff Asphalt zu einem weiteren großen und effizienten Schritt in Richtung höherer Qualität verholfen zu haben.

Dipl.-Ing. Dr. Michael Kostjak
Swietelsky Bauges.m.b.H. - Kompetenzzentrum
4050 Traun, Styriastraße 40a
e-mail: m.kostjak@swietelsky.at


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